Die Fachanwaltskanzlei steht überregional sowohl Bauunternehmen, Handwerkern wie Bauherren offen. Seit 20 Jahren berate und vertrete ich meine Mandanten als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht im privaten und öffentlichen Baurecht, Architektenrecht, Vergaberecht sowie Mietrecht. In jedem Einzelfall suche ich mit dem Mandanten eine Lösung, die über die juristische Bewertung hinaus auch die wirtschaftlichen Aspekte betrachtet.
Ich stehe Ihnen daher gern für Fragen rund um das Bauvorhaben zur Seite, um juristische Fallstricke bereits im Vorfeld zu vermeiden und um das mit dem Bauvorhaben verbundene finanzielle Risiko zu minimieren.
Grundlage des Bauvorhabens bildet ein umfangreicher Vertrag. Die sich hieraus und aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ergebenden Rechte und Pflichten gilt es zu beherrschen. Bei sich stellenden Streitigkeiten stehen ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Seite um Ihre Interessen effektiv und kompetent durchzusetzen.