Regelungen zur Bauzeit sind von großer praktischer Bedeutung. Es ist zu bedenken, dass von diesem Termin wichtige weitere Entscheidung wie z.B. die Kündigung der Mietwohnung oder aber die Planung des Umzuges abhängen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Verbraucherbauvertrag verbindliche Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt der Bauleistungen oder zumindest Angaben zur Dauer der Bauausführung enthalten muss.
Sind noch kalendermäßig bestimmbare Zeitpunkte zumeist unproblematisch, so enthalten Bauverträge häufig Zeiträume, welche an den Eintritt eines Ereignisses (Vorliegen der Baugenehmigung, Gießen der Sohle) geknüpft sind. Der Fertigstellungs- und Einzugstermin muss ganz klar definiert sein. Auch darauf ist der Bauvertrag zu prüfen.
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