Nachträgliche Vertragsänderungen können erhebliche Mehrkosten verursachen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, bereits bei Vertragsabschluss die vereinbarten Leistungen inklusive möglichst aller Sonderwünsche zu fixieren. Geschieht dies nicht, so öffnet dies dem Bauunternehmer die Möglichkeit Nachträge geltend zu machen. Für den Bauherren bedeutet dies, dass kein verlässlicher Pauschalpreis vorliegt und sich das finanzielle Volumen des Bauvorhabens erst während des Bauablaufs ergibt.
Häufig lässt sich der Bauunternehmer bestimmte örtliche Verhältnissein Gestalt von Baugrundverhältnissen zusichern. Liegen diese dann tatsächlich nicht vor, so werden Nachträge geltend gemacht. Auch durch den Bauherrn abzuschließende Versicherungen, die Übernahme der Kosten für Bauwasser und -strom, Kosten für Hausanschlüsse und Baugenehmigungsgebühren können die Baukosten unversehens erhöhen.
Vor dem Hintergrund der immensen Steigerung bei den Kosten für Baumaterialien machen zurzeit viele Bauunternehmen mit dieser Argumentation erhebliche Nachträge geltend. In diesem Fall sind die vertraglichen Regelungen zu prüfen. Gerade von den Bauunternehmen beworbene befristete Preisgarantien erweisen sich in der Praxis als problematisch und aus Sicht des Bauherrn wirtschaftlich risikoreich. Daher ist eine eingehende Prüfung angezeigt.
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