Mängel zeigen sich zumeist erst nach der Fertigstellung des Bauvorhabens. Innerhalb des Gewährleistungszeitraumes, welcher mit der Abnahme beginnt, können Mängel gegenüber dem Unternehmer beanstandet werden. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Mängelbeseitigung nachhaltig und für den Bauherren kostenfrei vorzunehmen.
Daher sollten auftretende Mängel angezeigt und der Unternehmer zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden. Hierbei sind formale Anforderungen zu beachten, bei welchen rechtliche Begleitung angezeigt ist.
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