Durch den Bauvertrag werden die wichtigsten Leistungen und Pflichten der Parteien vereinbart. Ein Bauvertrag ist sowohl in technischer als auch rechtlicher Hinsicht von entscheidender Bedeutung für das Bauvorhaben. Aufgrund der Komplexität des Bauvertrages und seiner wirtschaftlichen Bedeutung ist eine eingehende technische und rechtliche Prüfung unumgänglich.
Verträge am Bau werden mit unterschiedlichen Parteien geschlossen.
So erbringt ein Generalunternehmer vertraglich eine Komplettleistung zur Errichtung eines Hauses. Zumeist erbringt er jedoch nur einen Teil der Bauleistungen selbst und vergibt zahlreiche Gewerke an Nachunternehmer.
Im Unterschied zum Generalunternehmer erbringt der Generalübernehmer selbst keine Bauleistungen, sondern vergibt sämtliche Leistungen an Nachunternehmer.
Generalunternehmer und Generalübernehmer sind alleiniger Vertragspartner des privaten Bauherrn. Es besteht keine vertragliche Beziehung zu den eingesetzten Nachunternehmer, so dass bei Vorliegen von Mängeln allein der Generalunter-nehmer/Generalübernehmer haftet und nicht die Nachunternehmer. Der Bauherr ist Eigentümer des Baugrundstücks und tritt auch als Bauherr gegenüber den Behörden auf.
Hiervon unterscheidet sich der Bauträgervertrag. Bei diesem ist der Verbraucher kein Bauherr, sondern Käufer. Der Bauträger ist Eigentümer des Grundstücks, verkauft dieses mit einer Bauverpflichtung zur Errichtung eines Hausobjektes, ist alleiniger Vertragspartner der Baufirmen und tritt selbst bei den Behörden als Bauherr auf. Bauträgerverträge sind notariell zu beurkunden.
Bei allen Vertragskonstellationen muss sichergestellt werden, dass der Vertragsgegenstand – und damit, dass was der Bauherr erhält – eindeutig definiert wird. Hierzu ist zu prüfen, ob die Vertragsunterlagen vollständig vorliegen. Zudem sind intransparente Geschäftsbedingungen, welche den Bauunternehmer einseitig begünstigen, zu vermeiden bzw. der Umgang hiermit zu beherrschen.
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